Die Anfänge unseres Anwaltsbüros reichen in die 1930er Jahre zurück. Dr. Alois Ritter führte nach dem Tode seines Partners Dr. Wilhelm Beck eine der ersten Rechtsanwaltskanzleien des Fürstentums Liechtenstein. Lokal und überregional tätig, erwarb er wertvolle, bis heute bestehende Kontakte zu renommierten europäischen Anwaltsbüros.
1958 trat sein Sohn Dr. Karlheinz Ritter in die Kanzlei ein. Dr. Alois Ritter verstarb 1966. Dr. Karlheinz Ritter führte die Kanzlei als Nachfolger weiter. Er war hauptsächlich im Bereich des Wirtschafts-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrechts für internationale Klienten tätig und baute die Kanzlei kontinuierlich aus. Neben seiner beruflichen Tätigkeit gehörte Dr. Karlheinz Ritter von 1966-1993 dem liechtensteinischen Landtag (Parlament) an, welches er von 1978-1993 als Präsident leitete.
1987 wurde Cornelia Ritter Partner im Büro ihres Vaters Dr. Karlheinz Ritter. Zusammen mit ihren Kollegen Dr. Alexander Fitz, welcher der Kanzlei seit 1973 angehört, und Marzell Beck, der 1993 eintrat, erbrachten sie in den letzten drei Jahrzehnten ein breites Spektrum juristischer Dienstleistungen für unsere Klienten und erweiterten dabei die Beziehungen zu führenden Anwaltsfirmen.
Dr. Karlheinz Ritter verstarb im Jahre 2008.
Unter der Firma Ritter & Beck setzen wir die Tradition lösungsorientierter Beratung fort. Wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Veränderungen erfordern dabei Dynamik, welche wir ebenso wie unsere langjährige Erfahrung in den Dienst unserer Klienten stellen.
Unsere Klienten sind Privatpersonen und Unternehmungen in Liechtenstein und im Ausland, vorwiegend im Bereich des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts, aber auch im Familien- und Erbrecht, Immobilienrecht, Immaterialgüterrecht, Steuerrecht und weiteren Gebieten des nationalen und internationalen Rechts. Die mit uns gruppenmässig verbundenen Treuhandunternehmen unterstützen die umfassende Betreuung unserer Klienten.
